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   FG München, 17.10.2012 - 5 V 2168/12   

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FG München, 17.10.2012 - 5 V 2168/12 (https://dejure.org/2012,46386)
FG München, Entscheidung vom 17.10.2012 - 5 V 2168/12 (https://dejure.org/2012,46386)
FG München, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - 5 V 2168/12 (https://dejure.org/2012,46386)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gewinnerzielungsabsicht und Bartender als nebenberufliche Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines Verlustes aus der nebenberuflichen Tätigkeit als Bartender bei fehlender erkennbarer Gewinnerzielungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewinnerzielungsabsicht eines nebenberuflich gewerblich tätigen Bartenders

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewinnerzielungsabsicht eines nebenberuflich gewerblich tätigen Bartenders

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gewinnerzielungsabsicht eines nebenberuflich tätigen Bartenders

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG München, 17.10.2012 - 5 V 2168/12
    Gewinnerzielungsabsicht als Merkmal des gewerblichen Unternehmens ist das Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinns (grundlegend: vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3.c).

    Aus objektiven Umständen (sog. Beweisanzeichen) muss auf das Vorliegen oder das Fehlen der Absicht zur Gewinnerzielung geschlossen werden, wobei einzelne Umstände einen Anscheinsbeweis liefern können (vgl. Beschluss des Großen Senats des in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766).

    Gleiches gilt, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebs eindeutig feststeht, dass er so, wie er vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von Anfang an nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2005, 392, m.w.N.) oder wenn der Betrieb zur Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen geeignet ist, was bei Verlustzuweisungsgesellschaften (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766, unter C.IV.3.c bb [2]) oder dann der Fall ist, wenn Kosten der privaten Lebensführung (z.B. anteilige Fixkosten ohnehin vorhandener Gegenstände wie Pkw, Wohnung, Telefon, Telefax, Computer usw.) in den steuerlich abzugsfähigen Bereich verlagert werden sollen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2004 X R 33/03, BStBl II 2004, 1063; Pfützenreuter, jurisPR-SteuerR 46/2007 Anm. 3).

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02

    Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung

    Auszug aus FG München, 17.10.2012 - 5 V 2168/12
    Zur Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht sind alle Umstände des Einzelfalles einschließlich etwaiger Besonderheiten der Verhältnisse zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 6/02, BFHE 208, 557, BStBl II 2005, 392).

    Gleiches gilt, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebs eindeutig feststeht, dass er so, wie er vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von Anfang an nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2005, 392, m.w.N.) oder wenn der Betrieb zur Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen geeignet ist, was bei Verlustzuweisungsgesellschaften (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766, unter C.IV.3.c bb [2]) oder dann der Fall ist, wenn Kosten der privaten Lebensführung (z.B. anteilige Fixkosten ohnehin vorhandener Gegenstände wie Pkw, Wohnung, Telefon, Telefax, Computer usw.) in den steuerlich abzugsfähigen Bereich verlagert werden sollen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2004 X R 33/03, BStBl II 2004, 1063; Pfützenreuter, jurisPR-SteuerR 46/2007 Anm. 3).

  • BFH, 21.07.2004 - X R 33/03

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten

    Auszug aus FG München, 17.10.2012 - 5 V 2168/12
    Gleiches gilt, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebs eindeutig feststeht, dass er so, wie er vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von Anfang an nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2005, 392, m.w.N.) oder wenn der Betrieb zur Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen geeignet ist, was bei Verlustzuweisungsgesellschaften (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766, unter C.IV.3.c bb [2]) oder dann der Fall ist, wenn Kosten der privaten Lebensführung (z.B. anteilige Fixkosten ohnehin vorhandener Gegenstände wie Pkw, Wohnung, Telefon, Telefax, Computer usw.) in den steuerlich abzugsfähigen Bereich verlagert werden sollen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2004 X R 33/03, BStBl II 2004, 1063; Pfützenreuter, jurisPR-SteuerR 46/2007 Anm. 3).

    Im Streitfall ist zudem nicht auszuschließen, dass Kosten der privaten Lebensführung durch den Kauf von Spirituosen in den steuerlich abzugsfähigen Bereich verlagert werden sollten (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2004, 1063, BFH-Beschluss vom 16. Juli 2008 X B 25/08, BFH/NV 2008, 1673, m.w.N.).

  • BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06

    Nachhaltigkeit einer Tätigkeit - Verkehrsbeteiligung - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus FG München, 17.10.2012 - 5 V 2168/12
    Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert eine Tätigkeit, die gegen Entgelt am Markt erbracht und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 2009 IV R 10/06, Entscheidungen des BFH -BFHE- 224, 321, BStBl II 2009, 533, unter II.2.b der Gründe).

    Maßgeblich ist, ob die zu beurteilende Tätigkeit dem Bild einer unternehmerischen Marktteilhabe entspricht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 224, 321, BStBl II 2009, 533, unter II.2.b aa der Gründe, mit weiteren Nachweisen -m.w.N.-.).

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG München, 17.10.2012 - 5 V 2168/12
    Nach den Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast) geht die Unerweislichkeit entscheidungserheblicher steuerbegründender Tatsachen zu Lasten der Finanzbehörde, diejenige steuerbefreiender oder steuermindernder Tatsachen zu Lasten des Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 5. November 1970 V R 71/67, BStBl II 1971, 220, und vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462).
  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Auszug aus FG München, 17.10.2012 - 5 V 2168/12
    Der BFH spricht bisweilen von einem Beweis des ersten Anscheins, der bei neu gegründeten Gewerbebetrieben für eine Gewinnerzielungsabsicht spreche (vgl. BFH-Urteil vom 2. August 1994 VIII R 55/93, BFH/NV 1995, 866; BFH-Urteil vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BStBl II 1997, 202).
  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

    Auszug aus FG München, 17.10.2012 - 5 V 2168/12
    Befindet sich das Unternehmen nach der Gründung noch in der betriebsspezifischen Anlaufzeit, ist das Unterlassen von Umstrukturierungsmaßnahmen noch kein Indiz gegen eine Gewinnerzielungsabsicht (so bereits BFH-Urteil vom 15. November 1984 IV R 139/81, BStBl II 1985, 205, zu einer Reitschule).
  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus FG München, 17.10.2012 - 5 V 2168/12
    Auf die Gewinnerzielungsabsicht kann nur aus objektiv vorhandenen Sachverhalten geschlossen werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369).
  • BFH, 31.07.2002 - X R 48/99

    Betriebsübertragung bei Ehescheidung

    Auszug aus FG München, 17.10.2012 - 5 V 2168/12
    An dieser Absicht fehlt es, wenn die Prognose des zu erwirtschaftenden Totalgewinns negativ ist und der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (vgl. BFH-Urteile vom 24. Februar 1999 X R 106/95, BFH/NV 1999, 1081, und vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, jeweils unter II.1.b).
  • BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99

    Zufluß von Arbeitslohn bei Aktienoptionsrechten

    Auszug aus FG München, 17.10.2012 - 5 V 2168/12
    Der Antrag auf AdV ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1994, 756; BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1998, 994, vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674; vom 23. Juli 1999 VI B 116/99, BStBl II 1999, 684).
  • BFH, 24.02.1999 - X R 106/95

    Motorboot; nebenberuflich ausgeübte Vermietung als Liebhaberei

  • BFH, 28.08.1987 - III R 273/83

    Abgrenzung zwischen Erzielung gewerblicher Einkünfte und Liebhaberei bei

  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

  • BFH, 02.08.1994 - VIII R 55/93

    Gewinnerzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft

  • BFH, 25.08.1998 - II B 25/98

    Lebensversicherungen zur Befreiung von der Pflichtversicherung

  • BFH, 05.11.1970 - V R 71/67

    Spinnweber-Zusatzsteuer - Entstehungsvoraussetzungen - Bekannte Sachverhalte -

  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

  • BFH, 07.06.1994 - IX R 141/89

    Ernstliche Zweifel, ob erhöhte Absetzungen für einzelne Modernisierungsmaßnahmen

  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung

  • BFH, 16.07.2008 - X B 25/08

    Abgrenzung zwischen Liebhaberei und einer auf Gewinnerzielung ausgerichteten

  • BFH, 11.04.1990 - I R 22/88

    Vercharterung eines Segelbootes ohne Gewinnerzielungsabsicht im Fall der

  • BFH, 15.10.1986 - VIII B 30/86

    Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung - Erzielung von negativen

  • BFH, 25.10.1994 - VIII B 101/94

    Anerkennung von ausgewiesenen Beträgen durch eingesetzte Subunternehmer als

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